Kerzen gehören zu den Produkten, bei denen Warnhinweise wirklich etwas verhindern: Brände durch unbeaufsichtigte Kerzen, heiße Gläser, Kerzen zu nah am Vorhang. Wer Kerzen selbst gießt und online verkauft, ist Hersteller und muss diese Hinweise im Angebot nennen (Art. 19 Buchst. d GPSR) und am Produkt anbringen.
Die üblichen Hinweise
Die europäische Norm EN 15494 legt Sicherheitsetiketten für Kerzen fest. Unser Katalog gibt sie sinngemäß wieder:
- Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
- Kerzen immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren abbrennen.
- Kerzen nicht auf oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen abbrennen.
- Auf eine hitzebeständige, standfeste Unterlage stellen und nicht in Zugluft abbrennen.
- Zwischen brennenden Kerzen mindestens 10 cm Abstand lassen.
- Den Docht vor jedem Anzünden auf etwa 1 cm kürzen.
- Die Flamme nicht mit Wasser löschen.
Für Kerzen im Glas, in Dosen oder Betonschalen kommt dazu: Kerzen im Glas oder Behälter nicht bis zum Boden herunterbrennen lassen. Der Behälter wird heiß.
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Duftkerzen und Wax Melts
Duftöle und ätherische Öle können allergisierende Stoffe enthalten. Je nach Menge muss das Produkt nach der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 gekennzeichnet werden, etwa mit dem Satz EUH208 „Enthält … Kann allergische Reaktionen hervorrufen“ oder mit Gefahrenpiktogrammen. Die Werte dafür stehen im Sicherheitsdatenblatt des Duftöls. Fragen dazu beantwortet der Helpdesk REACH-CLP-Biozid der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (reach-clp-biozid-helpdesk.de).
Wax Melts haben bei uns eigene Bausteine: nicht zum Verzehr, nur in einer Duftlampe, Lampe nicht unbeaufsichtigt.
Die Risikoanalyse für Kerzen
Für die Produktgruppe Kerzen bereiten wir eine Risikoanalyse vor: Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, Gefährdungen Brand und Verbrennung, die Warnhinweise als Maßnahme. Offen bleiben Punkte, die nur Sie kennen, zum Beispiel ob Sie das Brennverhalten selbst getestet haben und ob Docht und Durchmesser zusammenpassen.
Hinweise an die Kerze bringen
Die Hinweise gehören auch an das Produkt oder auf einen Beipackzettel (Art. 9 Abs. 7 GPSR), dazu Ihr Name, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse und eine Kennung (Art. 9 Abs. 5 und 6). Bei Kerzen im Glas hat sich ein Etikett unter dem Boden bewährt, bei Stumpenkerzen eine Banderole oder ein Beipackzettel. Mit dem Zusatz Etiketten und Beipackzettel für 9 € netto bekommen Sie je Kerze einen Bogen mit 24 Etiketten 70 x 37 mm und Beipackzettel mit genau den Hinweisen aus Ihrer Übersicht. Mehr dazu unter Kennzeichnung am Produkt.

So sieht eine Risikoanalyse für eine Produktgruppe aus: Kerzen einer erfundenen Manufaktur, mit Warnhinweisen aus dem Bausteinkatalog und rot markierten Feldern, die nur der Hersteller ausfüllen kann. Automatisch erstellt, als KI-Beispiel gekennzeichnet.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 25 Produkte29,00 €bis 25 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 100 Produkte59,00 €bis 100 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 500 Produkte119,00 €bis 500 Produkte. Fertig in etwa 30 Minuten.
- BFSG-Vorprüfung Online-Shop (automatisch, bis 12 Seiten)49,00 €Shop-Vorprüfung. Fertig in etwa 20 Minuten.
- Paket: GPSR bis 100 Produkte und BFSG-Vorprüfung89,00 €Paket. Fertig in etwa 30 Minuten.
Dazu wählbar: Etiketten und Beipackzettel zum Ausdrucken für 9,00 €.
Einmalpreise je Auftrag, nur für Unternehmer, alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Kein Abo. Die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer kommt automatisch per E-Mail.
Häufige Fragen
Muss ich die Piktogramme der EN 15494 verwenden?
Die Norm ist freiwillig. Sie gilt aber als anerkannter Stand für Sicherheitsetiketten auf Kerzen und wird bei der Bewertung der Sicherheit herangezogen. Im Online-Angebot reichen die Hinweise als Text, am Produkt sind Piktogramme üblich.
Meine Kerze ist aus Bienenwachs ohne Duft. Brauche ich trotzdem Hinweise?
Ja. Die Gefahr geht von der Flamme aus, nicht vom Wachs. Die Hinweise zum Abbrennen gelten für jede Kerze.
Gilt für Duftkerzen die CLP-Verordnung?
Kerzen sind Erzeugnisse, die Duftöle darin sind Gemische. Ob und welche Kennzeichnung nötig ist, hängt vom Duftöl und seinem Anteil ab. Grundlage ist das Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten. Wir nennen den Hinweis, erstellen die Kennzeichnung aber nicht.
