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GPSR-Checkliste für Online-Händler

Alle Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung, die kleine Online-Händler betreffen, in der Reihenfolge, in der Sie sie angehen. Jeder Punkt mit Fundstelle. Was für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie herstellen, einführen oder weiterverkaufen.

Stand: 3. Oktober 2026

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Festpreis ab 29,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Vorab: Ihre Rolle klären

  • Für jedes Produkt festgestellt, wer Hersteller ist: Sie selbst (Handmade, eigene Marke) oder ein anderer (Art. 3 Nr. 8, Art. 13). Hilfe: wer Hersteller ist.
  • Bei Herstellern außerhalb der EU: verantwortliche Person in der EU benannt (Art. 16 Abs. 1).
  • Ausnahmen bedacht: Antiquitäten, Lebensmittel, reine Downloads, eindeutig gekennzeichnete Reparaturware (Art. 2). Hilfe: Ausnahmen.
  • Produkte mit eigenem Fachrecht markiert: Kosmetik, Spielzeug, Elektro, Batterien, Lebensmittelkontakt.

Im Online-Angebot (alle, die online verkaufen)

  • Hersteller mit Name oder Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse in jedem Angebot (Art. 19 Buchst. a).
  • Bei Herstellern außerhalb der EU: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person (Art. 19 Buchst. b).
  • Foto, Produktart und Kennung wie Artikelnummer (Art. 19 Buchst. c).
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf Deutsch (Art. 19 Buchst. d, § 6 Nr. 3 ProdSG).
  • In der Vorschau nachgesehen, dass die Angaben dem Käufer angezeigt werden. Das Landgericht Hechingen hat einen Händler verurteilt, obwohl die Daten im Händlerkonto hinterlegt waren (23.04.2026, 5 O 37/25 KfH).

Hilfe: Pflichtangaben mit Check, je Plattform Etsy, eBay, Amazon, Shopify.

Am Produkt (Hersteller und Einführer)

  • Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder andere Kennung am Produkt, sonst auf Verpackung oder Beipackzettel (Art. 9 Abs. 5).
  • Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers am Produkt, sonst auf Verpackung oder Beipackzettel (Art. 9 Abs. 6).
  • Bei Einfuhr: Ihre Angaben als Einführer (Art. 11 Abs. 3).
  • Verantwortliche Person auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitunterlage (Art. 16 Abs. 3).
  • Anleitung und Sicherheitsinformationen auf Deutsch beigelegt, soweit das Produkt sie braucht (Art. 9 Abs. 7, § 6 Nr. 1 ProdSG).

Hilfe: Kennzeichnung am Produkt.

Unterlagen (Hersteller)

  • Interne Risikoanalyse vor dem Inverkehrbringen, für jedes Produkt oder jede Gruppe gleichartiger Produkte (Art. 9 Abs. 2).
  • Technische Unterlagen mit Produktbeschreibung, Risikoanalyse, angewandten Normen und Testberichten (Art. 9 Abs. 2).
  • Unterlagen aktuell halten und zehn Jahre bereithalten (Art. 9 Abs. 3).
  • Bei Einfuhr: Kopie der technischen Unterlagen des Herstellers, zehn Jahre (Art. 11 Abs. 6).

Hilfe: Risikoanalyse-Vorlage.

Wenn etwas passiert

  • Öffentlicher Kontaktweg für Beschwerden und Unfallmeldungen eingerichtet, etwa eine E-Mail-Adresse (Art. 9 Abs. 11).
  • Internes Verzeichnis für Beschwerden, Rückrufe und Korrekturmaßnahmen (Art. 9 Abs. 12).
  • Wissen, wo gemeldet wird: Hersteller melden Unfälle unverzüglich über das Safety Business Gateway, Händler und Einführer informieren den Hersteller (Art. 20).
  • Bei einem gefährlichen Produkt: Korrekturmaßnahme bis hin zum Rückruf, Verbraucher und Behörden informieren (Art. 9 Abs. 8).

Als Händler, der nur weiterverkauft

  • Vor dem Verkauf vergewissert, dass Kennung, Herstellerangaben und Anleitung auf Deutsch vorhanden sind (Art. 12 Abs. 1).
  • Bei Lücken nicht verkauft, bis sie behoben sind (Art. 12 Abs. 3).
  • Angaben des Herstellers ins Angebot übernommen (Art. 19).

Die Fleißarbeit abgeben

Bei 100 Produkten sind die Punkte im Online-Angebot, am Produkt und die Risikoanalyse zusammen mehrere Tage Arbeit. Wir erledigen den Teil, der sich aus einer Produktliste ableiten lässt: Produktliste hochladen und für jedes Produkt Herstellerblock und Warnhinweise aus belegten Bausteinen bekommen, je Produktgruppe eine vorbefüllte Risikoanalyse, auf Wunsch Etiketten für Produkt und Verpackung. Die Punkte, die nur Sie wissen können, etwa Testergebnisse und Lieferantennachweise, sind in den Unterlagen rot markiert.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Womit fange ich an?

Mit der Liste Ihrer Produkte und der Frage, wer jeweils Hersteller ist. Danach die Angaben im Angebot, weil fehlende Angaben dort am schnellsten auffallen: bei Mitbewerbern, bei der Plattform und bei Behörden.

Wie oft muss ich die Checkliste durchgehen?

Bei jedem neuen Produkt und bei Änderungen, etwa neuer Anschrift, neuem Lieferanten oder neuem Material. Die Risikoanalyse und die technischen Unterlagen halten Sie aktuell (Art. 9 Abs. 3 GPSR).