Schmuck taucht in den Meldungen des EU-Schnellwarnsystems Safety Gate regelmäßig auf: verschluckbare Teile, Schwermetalle, Nickel. Wer Schmuck selbst herstellt, braucht in jedem Angebot Herstellerangaben und passende Sicherheitshinweise (Art. 19 GPSR).
Hinweise aus unserem Katalog
| Hinweis | wann | Quelle |
|---|---|---|
| Schmuck ist kein Spielzeug. Für Kinder unerreichbar aufbewahren. | immer | Art. 6 Abs. 1 Buchst. e GPSR |
| Enthält kleine Teile, die verschluckt werden können. Von Kindern unter 3 Jahren fernhalten. | Perlen, Steine, kleine Anhänger | Art. 6 GPSR, Kleinteil-Begriff nach EN 71-1 sinngemäß |
| Bei Rötung, Juckreiz oder Ausschlag den Schmuck ablegen. | Metall mit Hautkontakt | BfR zu Nickel, REACH Anhang XVII Eintrag 27 |
| Ketten und Armbänder vor dem Sport und vor dem Schlafen abnehmen. | Ketten, Armbänder | Safety Gate Risikoart Strangulierung |
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Nickel, Cadmium und Blei
Die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 beschränkt in Anhang XVII die Nickelfreisetzung von Schmuck mit längerem Hautkontakt (Eintrag 27, für Piercing-Schmuck strenger), Cadmium (Eintrag 23) und Blei (Eintrag 63). Das sind Materialanforderungen, keine Warnhinweise. Sie erfüllen sie über Ihren Einkauf: Lassen Sie sich von Lieferanten bestätigen, dass Halbzeuge und Verschlüsse die Grenzwerte einhalten, und heben Sie das bei der Risikoanalyse auf. Die Liste der Beschränkungen steht bei der Europäischen Chemikalienagentur (echa.europa.eu).
Was wir aus Ihrer Liste machen
Wir erkennen Ohrringe, Ketten, Armbänder, Ringe und Broschen, setzen die passenden Hinweise ein und fragen im Formular, ob Ihre Stücke Kleinteile haben. Kinderschmuck markieren wir gelb. Dazu kommt eine Risikoanalyse für die Gruppe Schmuck mit offenen Punkten wie Materialnachweisen und der Festigkeit von Verschlüssen.
Auf ein Paar Ohrringe passt keine Anschrift. Die Herstellerangaben dürfen dann auf Schachtel, Schmuckkarte oder Beipackzettel stehen (Art. 9 Abs. 6 GPSR). Mit dem Zusatz Etiketten und Beipackzettel für 9 € netto bekommen Sie dafür je Produkt einen Etikettenbogen 70 x 37 mm und Beipackzettel mit den Hinweisen oben, siehe Kennzeichnung am Produkt.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 25 Produkte29,00 €bis 25 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 100 Produkte59,00 €bis 100 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 500 Produkte119,00 €bis 500 Produkte. Fertig in etwa 30 Minuten.
- BFSG-Vorprüfung Online-Shop (automatisch, bis 12 Seiten)49,00 €Shop-Vorprüfung. Fertig in etwa 20 Minuten.
- Paket: GPSR bis 100 Produkte und BFSG-Vorprüfung89,00 €Paket. Fertig in etwa 30 Minuten.
Dazu wählbar: Etiketten und Beipackzettel zum Ausdrucken für 9,00 €.
Einmalpreise je Auftrag, nur für Unternehmer, alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Kein Abo. Die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer kommt automatisch per E-Mail.
Häufige Fragen
Darf ich nickelfrei schreiben?
Nur wenn Ihr Materiallieferant das schriftlich belegt. Nickelfrei ist eine Eigenschaft, die Sie im Streitfall nachweisen müssen. Ohne Nachweis lieber das Material nennen, zum Beispiel Edelstahl 316L, und den Hinweis zur Hautreizung geben.
Ich mache Kinderschmuck. Gilt das auch?
Kinderschmuck kann als Spielzeug gelten und hat dann strengere Anforderungen bis hin zur CE-Kennzeichnung. Solche Produkte markieren wir zum Prüfen und raten zu einer Fachprüfung.
