Artikel 9 Abs. 2 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verlangt von Herstellern, vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durchzuführen und technische Unterlagen zu erstellen. Absatz 3 schreibt vor, diese Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Eine Form schreibt die Verordnung nicht vor. Bewährt hat sich dieser Aufbau.
Die Abschnitte
- Produkte: Welche Produkte umfasst die Analyse, mit Artikelnummern.
- Hersteller: Name, Anschrift, Kontakt.
- Bestimmungsgemäße Verwendung: Wofür ist das Produkt gedacht, wo wird es benutzt.
- Vorhersehbare Fehlanwendung: Was machen Menschen erfahrungsgemäß damit, auch wenn es nicht gedacht ist.
- Nutzergruppen: Erwachsene, Kinder im Haushalt, ältere Menschen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e GPSR).
- Gefährdungen und Maßnahmen: Brand, Verbrennung, Verschlucken, Strangulierung, Schnitt, Allergie, Chemie. Je Gefahr: was Sie am Produkt tun, welcher Warnhinweis hilft, was übrig bleibt.
- Warnhinweise: der Wortlaut, wie er im Angebot und am Produkt steht.
- Offene Punkte und Freigabe: Nachweise, Tests, Datum, Unterschrift.
Beispiel: Kerzen im Glas
| Abschnitt | Eintrag |
|---|---|
| Verwendung | Abbrennen als Licht- oder Duftquelle in Innenräumen auf einer geeigneten Unterlage unter Aufsicht |
| Fehlanwendung | ohne Aufsicht, auf brennbarer Unterlage, in Zugluft, zu nah an Vorhängen, Löschen mit Wasser |
| Nutzer | Erwachsene, Kinder und Haustiere im Haushalt |
| Gefährdung | Brand, Verbrennung am heißen Glas |
| Maßnahme Produkt | Docht passend zum Durchmesser, Glas hitzebeständig (vom Hersteller zu ergänzen) |
| Maßnahme Hinweis | Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen. Kerzen im Glas oder Behälter nicht bis zum Boden herunterbrennen lassen. Der Behälter wird heiß. |
| Offen | Brenntest durchgeführt? Sicherheitsdatenblatt Duftöl, CLP-Kennzeichnung |

So sieht eine Risikoanalyse für eine Produktgruppe aus: Kerzen einer erfundenen Manufaktur, mit Warnhinweisen aus dem Bausteinkatalog und rot markierten Feldern, die nur der Hersteller ausfüllen kann. Automatisch erstellt, als KI-Beispiel gekennzeichnet.
Was wir vorbereiten
Für jede Produktgruppe in Ihrer Liste füllen wir Abschnitte 1 bis 7 aus Ihren Angaben und unserem Katalog vor. Felder, die nur Sie kennen, etwa Testergebnisse und Lieferantennachweise, bleiben leer und sind rot markiert. Sie ergänzen, unterschreiben und legen die Analyse ab.
Eine fehlende oder unvollständige Risikoanalyse ist seit dem 19.02.2026 ausdrücklich eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 10.000 € (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 ProdSG). Wenn Sie nicht für jede Produktgruppe bei null anfangen möchten, laden Sie Ihre Produktliste hoch. Sie bekommen je Gruppe eine vorbefüllte Analyse mit allen Produkten und Artikelnummern, dazu Herstellerblock und Warnhinweise für jedes Angebot, ab 29 € netto für 25 Produkte.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Brauche ich für jedes Produkt eine eigene Risikoanalyse?
Die Verordnung verlangt eine Analyse je Produkt. Für sehr ähnliche Produkte mit denselben Gefahren, etwa Kerzen in verschiedenen Düften, ist eine gemeinsame Analyse für die Gruppe üblich, wenn alle Produkte darin aufgeführt sind.
Muss ich die Risikoanalyse jemandem schicken?
Nein. Sie gehört zu Ihren technischen Unterlagen. Auf Verlangen einer Marktüberwachungsbehörde müssen Sie sie vorlegen.