Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen darüber bereitstellen, wie der Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise (§ 14 und Anlage 3 BFSG). Im Netz heißt das meist Barrierefreiheitserklärung, verlinkt im Fußbereich jeder Seite.
Die vier Pflichtangaben aus Anlage 3
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format,
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind,
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
- die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
(gesetze-im-internet.de/bfsg/anlage_3.html)
Muster zum Anpassen
Informationen zur Barrierefreiheit
Unser Angebot. Wir verkaufen handgegossene Kerzen und Wohnaccessoires an Privat- und Geschäftskunden. Der Online-Shop ist unter www.beispiel-shop.de erreichbar.
So funktioniert der Einkauf. Sie finden Produkte über das Menü, die Kategorien und die Suche. Auf der Produktseite legen Sie das Produkt in den Warenkorb, dort prüfen Sie Ihre Auswahl und gehen zur Kasse. Vor dem Absenden sehen Sie eine Übersicht.
Stand der Barrierefreiheit. Dieser Online-Shop ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes teilweise vereinbar. Grundlage ist eine Prüfung vom 01.10.2026. Noch nicht barrierefrei sind: Kontraste im Fußbereich, Alternativtexte bei älteren Produktbildern, Untertitel für Produktvideos.
Rückmeldung. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, schreiben Sie uns an barrierefrei [at] beispiel-shop [punkt] de.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde. Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, www.mlbf-barrierefrei.de
Shop, Adresse und Mängel im Muster sind erfunden. Anschrift der MLBF laut deren Impressum, abgerufen am 01.10.2026.
Worauf es ankommt
Der Abschnitt zum Stand ist der heikle Teil. Schreiben Sie nur, was Sie wissen, und nennen Sie bekannte Mängel konkret. Wer behauptet, alles sei erfüllt, und dann eine Kontrolle der MLBF oder eine Beschwerde bekommt, steht schlechter da als jemand, der ehrlich „teilweise“ schreibt und nachbessert. Die Erklärung selbst muss barrierefrei sein: echter Text, keine Grafik, kein PDF ohne Struktur.
Erklärung aus der Vorprüfung
Mit der BFSG-Vorprüfung bekommen Sie einen Entwurf, der die gefundenen Mängel mit hoher und mittlerer Priorität schon aufführt, als Webseite und als Word-Datei. Kostenlose Generatoren für die Erklärung gibt es ebenfalls, etwa von Händlerbund und eRecht24. Den Stand Ihres Shops kennen diese aber nicht.
Wenn Sie den Abschnitt zum Stand nicht aus dem Bauch heraus schreiben möchten, geben Sie die Adresse Ihres Shops ein. Die Vorprüfung ruft bis zu zwölf Seiten auf, und Sie bekommen Bericht und Erklärungsentwurf für 49 € netto, garantiert innerhalb von 60 Minuten.
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Häufige Fragen
Muss ich als Kleinstunternehmen eine Erklärung veröffentlichen?
Wer nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen ist, muss die Anforderungen und damit auch die Informationspflicht für die Dienstleistung nicht erfüllen. Eine kurze, ehrliche Erklärung schadet trotzdem nicht.
Darf ich schreiben, mein Shop sei vollständig barrierefrei?
Nur wenn das stimmt und von Fachleuten bestätigt ist. Eine automatische Prüfung reicht dafür nicht. Unser Entwurf schreibt deshalb nie, dass ein Shop die Anforderungen vollständig erfüllt.