Viele Ratgeber und Anbieter von Prüfwerkzeugen schreiben so, als müsse jeder Online-Shop seit Juni 2025 barrierefrei sein. Für die meisten kleinen Händler stimmt das nicht. Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, ausdrücklich aus.
Was im Gesetz steht
§ 3 Abs. 3 BFSG: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen nach Absatz 1 ausgenommen (gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html).
§ 2 Nr. 17 BFSG: Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft (gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html).
Ein Online-Shop an Verbraucher ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Ausnahme greift also für den Shop, das bestätigt auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihren Fragen und Antworten zum BFSG.
Wann die Ausnahme nicht hilft
| Fall | Folge |
|---|---|
| 10 oder mehr Beschäftigte | Shop muss barrierefrei sein |
| weniger als 10 Beschäftigte, aber Umsatz und Bilanzsumme über 2 Mio. € | Shop muss barrierefrei sein |
| Sie verkaufen Geräte aus § 1 Abs. 2 BFSG, etwa Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Router | für diese Produkte gilt die Ausnahme nicht, Händlerpflichten bleiben |
| reiner Geschäftskunden-Shop | BFSG gilt nicht, die Ausnahme braucht es nicht |
| ausschließlich Marktplatz (Etsy, eBay) | Dienstleister ist nach überwiegender Ansicht der Marktplatz, nicht abschließend geklärt |
Kerzen, Schmuck, Kleidung und Deko sind keine Produkte im Sinne von § 1 Abs. 2. Wer solche Dinge verkauft, ist mit dem Shop als Kleinstunternehmen ausgenommen. Manche Ratgeber verkürzen das zu „wer Produkte verkauft, ist nicht ausgenommen“. Das betrifft nur die in § 1 Abs. 2 genannten Geräte.
Freiwillig barrierearm werden
Ein Shop, den man per Tastatur bedienen und gut lesen kann, verkauft auch an ältere Kundinnen und Kunden, an Menschen mit Sehschwäche und an alle, die am Handy in der Sonne einkaufen. Wer wächst oder an Behörden und große Firmen verkauft, braucht es ohnehin. Die automatische Vorprüfung zeigt, wo Ihr Shop steht, auch wenn Sie nicht müssen.
Ob Sie betroffen sind, zeigt der kostenlose Selbsttest. Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und ist keine Rechtsberatung.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Shop heute steht, buchen Sie die automatische Vorprüfung: bis zu zwölf Seiten in Desktop- und Handyansicht, ein Bericht nach Wirkung auf den Kaufweg mit Anleitung für Ihr Shopsystem und ein Entwurf der Barrierefreiheitserklärung, für 49 € netto. Zusammen mit den GPSR-Angaben für bis zu 100 Produkte kostet das Paket 89 € netto.
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Häufige Fragen
Zählen Minijobber und Teilzeitkräfte als Beschäftigte?
Das BFSG sagt nur „weniger als 10 Personen beschäftigt“. Wie Teilzeitkräfte zählen, regelt es nicht ausdrücklich. Die EU-Empfehlung 2003/361/EG zur Definition kleiner Unternehmen zählt sie anteilig. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte das mit einer Fachperson klären.
Muss ich die Ausnahme irgendwo melden?
Nein. Eine Mitteilung an die Marktüberwachung sieht das BFSG vor, wenn sich ein Unternehmen auf eine unverhältnismäßige Belastung beruft (§ 17 BFSG). Für die Kleinstunternehmen-Ausnahme gibt es keine Meldung.
Ich wachse über 10 Beschäftigte. Was dann?
Dann gilt die Pflicht für Ihren Shop. Planen Sie die Barrierefreiheit beim nächsten Relaunch oder Theme-Wechsel ein, dann kostet sie am wenigsten.