Wer Kerzen gießt, Schmuck biegt, Taschen näht oder Keramik brennt und das verkauft, bringt Produkte in Verkehr. Für die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sind Sie damit Hersteller, mit denselben Grundpflichten wie ein Industriebetrieb (Art. 9). Der Aufwand ist kleiner, die Pflichten sind dieselben.
Ihre Pflichten in fünf Punkten
- Sichere Produkte: Nur sichere Produkte auf den Markt bringen (Art. 5).
- Risikoanalyse: Vorher intern bewerten, welche Gefahren das Produkt haben kann, und das aufschreiben. Zehn Jahre aufheben (Art. 9 Abs. 2 und 3).
- Kennzeichnung am Produkt: Typ-, Chargen- oder Seriennummer und Ihr Name mit Postanschrift und E-Mail-Adresse, notfalls auf der Verpackung oder einem beigefügten Dokument (Art. 9 Abs. 5 und 6).
- Anleitung und Sicherheitsinformationen auf Deutsch, soweit das Produkt sie braucht (Art. 9 Abs. 7, § 6 ProdSG).
- Angaben im Online-Angebot: Hersteller, Identifikation, Warnhinweise (Art. 19).
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Was die Risikoanalyse ist
Die Risikoanalyse ist Ihre eigene, schriftliche Überlegung, eine Bescheinigung von außen brauchen Sie dafür nicht: Wofür ist das Produkt gedacht? Wie könnte es falsch benutzt werden? Wer benutzt es, auch Kinder? Welche Gefahren gibt es, und was tun Sie dagegen? Eine Vorlage mit Beispiel steht unter Risikoanalyse-Vorlage.
Welche Produkte schwierig sind
Einfach sind Papier, Textil für Erwachsene, Deko und Taschen. Mehr Hinweise brauchen Kerzen, Schmuck und Keramik für Lebensmittel. Eigenes Recht gilt für Seife und Kosmetik, Spielzeug und Kuscheltiere, Babyartikel wie Schnullerketten und alles mit Strom oder Batterie. Für diese Produkte reicht eine GPSR-Vorlage nicht, wir nennen dann die zusätzlichen Pflichten.
Wie wir helfen
Sie laden Ihre Produktliste hoch, etwa den Export aus Etsy oder Shopify. Wir ordnen jedes Produkt zu, setzen Herstellerblock und Warnhinweise aus belegten Bausteinen zusammen und bereiten je Produktgruppe die Risikoanalyse vor. Auf Wunsch kommen Etiketten mit Ihren Herstellerangaben für Produkt oder Verpackung dazu, siehe Kennzeichnung am Produkt. Dass die Pflichten auch im Nebengewerbe gelten, erklärt die Seite GPSR für Kleinunternehmer.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 25 Produkte29,00 €bis 25 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 100 Produkte59,00 €bis 100 Produkte. Fertig in etwa 15 Minuten.
- GPSR-Pflichtangaben für bis zu 500 Produkte119,00 €bis 500 Produkte. Fertig in etwa 30 Minuten.
- BFSG-Vorprüfung Online-Shop (automatisch, bis 12 Seiten)49,00 €Shop-Vorprüfung. Fertig in etwa 20 Minuten.
- Paket: GPSR bis 100 Produkte und BFSG-Vorprüfung89,00 €Paket. Fertig in etwa 30 Minuten.
Dazu wählbar: Etiketten und Beipackzettel zum Ausdrucken für 9,00 €.
Einmalpreise je Auftrag, nur für Unternehmer, alle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Kein Abo. Die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer kommt automatisch per E-Mail.
Häufige Fragen
Ich verkaufe nur auf Märkten und ein paar Stücke online. Gilt das für mich?
Wenn Sie gewerblich verkaufen, ja. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Größe. Für den Verkauf am Marktstand gelten die Pflichten zum Produkt und zur Kennzeichnung, Artikel 19 betrifft den Fernabsatz.
Muss ich mein Produkt prüfen lassen?
Die GPSR verlangt keine Prüfung durch eine Stelle. Sie verlangt eine interne Risikoanalyse durch Sie selbst. Nur in Fachrecht wie bei Spielzeug oder Elektro kommen weitere Schritte dazu.
