Was für Textilien gilt
Ein genähter Beutel, ein gestrickter Schal oder ein bedrucktes Kissen ist ein Produkt im Sinne der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Wer es gewerblich herstellt und online verkauft, ist Hersteller und hat die Pflichten aus Art. 9 und Art. 19. Daneben gilt Fachrecht für Textilien, vor allem zur Kennzeichnung der Fasern und zu bestimmten Stoffen.
| Angabe | Wo | Grundlage |
|---|---|---|
| Hersteller mit Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse | im Angebot und am Produkt | Art. 19 Buchst. a, Art. 9 Abs. 6 GPSR |
| Kennung wie Artikel- oder Chargennummer | am Produkt, sonst Etikett oder Verpackung | Art. 9 Abs. 5 GPSR |
| Sicherheitsinformationen auf Deutsch, soweit nötig | im Angebot und beiliegend | Art. 19 Buchst. d GPSR, § 6 ProdSG |
| Faserzusammensetzung in Prozent | am Produkt und im Angebot vor dem Kauf | Verordnung (EU) 1007/2011 Art. 14 und 16 |
| Keine verbotenen Azofarbstoffe | Nachweis vom Stofflieferanten | REACH Anhang XVII Eintrag 43 |
| Bei Leder mit Hautkontakt: Grenzwert für Chrom VI | Nachweis vom Lederlieferanten | REACH Anhang XVII Eintrag 47 |
Die Fundstellen zum Fachrecht stammen aus unserem Katalog weiterer Pflichten, die jeweilige Verordnung ist dort verlinkt.
Welche Warnhinweise Textilien brauchen
Textilien gehören zu den Produkten, bei denen wenige Hinweise reichen. Unser Bausteinkatalog sieht für Kleidung und Accessoires für Erwachsene einen festen Hinweis vor und einen weiteren, wenn das Produkt kleine Teile hat:
- Bitte die Pflegehinweise auf dem Etikett beachten.
- Enthält kleine Teile, die verschluckt werden können. Von Kindern unter 3 Jahren fernhalten.
Für Wohntextilien kommen je nach Produkt dazu: Abstand zu offenem Feuer, rutschfeste Unterlage bei Teppichen und Läufern, Befestigung von Zugschnüren außerhalb der Reichweite von Kindern und bei Körnerkissen die Erwärmung nach Anleitung. Den vollständigen Katalog mit Quellen finden Sie unter Warnhinweise Beispiele.
Das Etikett am Produkt
Textilien haben einen Vorteil: Ein eingenähtes Etikett ist ohnehin üblich. Darauf passen Faserzusammensetzung, Pflegesymbole und die Angaben nach Art. 9, also Ihr Name, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse und eine Artikel- oder Chargennummer. Wer kein eingenähtes Etikett will, kann die Herstellerangaben auf ein Anhängeetikett oder die Verpackung setzen, wenn das Produkt dafür zu klein ist oder ein Etikett stören würde. Mehr dazu unter Kennzeichnung am Produkt.
Kinderkleidung ist ein eigenes Thema
Kordeln und Zugbänder im Kopf- und Halsbereich von Kinderkleidung können sich verfangen. Für sie gilt die Norm EN 14682, für Knöpfe, Pailletten und Applikationen kommt die Frage dazu, ob sie fest genug sitzen. Ob Ihre Kinderjacke das erfüllt, kann niemand aus einer Produktliste ablesen. Unsere Software erkennt Kinderkleidung, erstellt den Herstellerblock und setzt den Status „weitere Pflichten“ mit dem Hinweis auf die Norm. Warnhinweise aus dem Katalog setzen wir dort bewusst nicht ein.
Viele Textilprodukte, wenig Zeit
Ein Shop mit Taschen, Kissen, Schals und Mützen hat schnell 100 Angebote, jedes mit leicht anderen Merkmalen: mit Kordel, mit Druckknopf, für den Boden. Wenn Sie nicht jedes Angebot einzeln durchgehen möchten: Produktliste hochladen. Sie bekommen je Produkt Herstellerblock und die passenden Hinweise aus dem Katalog, für Shopify als Import-Datei, für Etsy als Textblöcke. Auf Wunsch kommen die Etiketten mit Herstellerangaben und Artikelnummer dazu. Die Faserangaben ergänzen Sie selbst, denn die kennen nur Sie.
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Häufige Fragen
Brauchen T-Shirts überhaupt Warnhinweise?
Oft nicht viele. Art. 9 Abs. 7 GPSR verlangt Sicherheitsinformationen nur, wenn das Produkt ohne sie nicht sicher verwendet werden kann. Bei einem T-Shirt für Erwachsene genügt meist der Hinweis auf die Pflegeangaben. Herstellerangaben und Kennung im Angebot und am Produkt brauchen Sie trotzdem.
Ist die Faserangabe eine GPSR-Pflicht?
Nein, sie kommt aus der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011. Die Zusammensetzung in Prozent muss am Produkt stehen und im Online-Angebot vor dem Kauf sichtbar sein. Viele Händler verwechseln beides, gebraucht werden beide Angaben.
Was gilt für Kinderkleidung?
Für Kinderkleidung mit Kordeln und Zugbändern im Kopf- und Halsbereich gibt es die Norm EN 14682, für Knöpfe und kleine Teile kommen Anforderungen zur Festigkeit dazu. Das lässt sich aus einer Produktliste nicht beurteilen. Wir erstellen für Kinderkleidung deshalb nur den Herstellerblock und nennen die Norm.