Der Abmahnfall vom Januar 2026
Der Händlerbund schilderte am 07.01.2026 eine Abmahnung gegen einen eBay-Händler, der 3D-gedrucktes Zubehör für Klemmbausteine verkaufte. Auf dem Produkt stand nur eine E-Mail-Adresse, die vorgeschriebene Postanschrift des Herstellers fehlte. Die Anwaltskosten der Gegenseite betrugen 1.216,60 € (Onlinehändler News). Der Fall zeigt zweierlei: Abgemahnt wird auch bei kleinen Händlern, und neben dem Online-Angebot zählen die Angaben am Produkt selbst (Art. 9 Abs. 6 GPSR).
Warum Sie Hersteller sind
Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt und unter eigenem Namen vermarktet (Art. 3 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2023/988). Beim 3D-Druck sind Sie das ganz direkt: Sie wählen Modell, Material und Einstellungen. Druckt jemand nach Ihrer Datei, ändert sich daran nichts, solange Sie das fertige Teil verkaufen. Verkaufen Sie nur die Datei als Download, ist das kein körperliches Produkt, siehe GPSR-Ausnahmen.
Was Sie für jedes gedruckte Teil brauchen
| Pflicht | Was das beim 3D-Druck heißt | Grundlage |
|---|---|---|
| Herstellerangaben im Angebot | Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse | Art. 19 Buchst. a |
| Angaben am Produkt | Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse am Teil, sonst auf Verpackung oder Beipackzettel | Art. 9 Abs. 6 |
| Kennung | Artikel- oder Chargennummer, etwa mit Druckdatum | Art. 9 Abs. 5 |
| Warnhinweise auf Deutsch | Kleinteile, scharfe Kanten, Temperatur, nicht für Lebensmittel | Art. 19 Buchst. d, § 6 ProdSG |
| Risikoanalyse | Bruch, Splitter, Verschlucken, Erwärmung, Fehlgebrauch | Art. 9 Abs. 2 |
Gedruckte Teile sind oft klein. Die Verordnung erlaubt dann die Angaben auf Verpackung oder Beipackzettel, wenn sie auf dem Teil wegen Größe oder Art nicht möglich sind. Wie das mit Etiketten geht, steht unter Kennzeichnung am Produkt.
Welche Hinweise passen
Unser Bausteinkatalog ordnet gedruckte Teile meist der Gruppe Deko und Wohnaccessoires zu. Passende Hinweise sind dort unter anderem:
- Enthält kleine Teile, die verschluckt werden können. Von Kindern unter 3 Jahren fernhalten.
- Kanten und Spitzen können scharf sein. Vorsichtig anfassen.
- Kein Spielzeug. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Der letzte Satz ist mit Vorsicht zu nutzen: Ein Produkt, das erkennbar zum Spielen gedacht ist, wird durch den Hinweis nicht zum Nicht-Spielzeug. Für Spielzeug gilt eigenes Recht, dafür erstellen wir nur den Herstellerblock. Alle Bausteine mit Quelle stehen unter Warnhinweise Beispiele.
In Ordnung bringen, bevor jemand abmahnt
Im Fall aus dem Januar fehlte die Postanschrift auf dem Produkt. Ein Etikett mit vollständigen Herstellerangaben schließt genau diese Lücke. Wenn Sie viele Druckteile anbieten: Produktliste hochladen und für jedes Teil Herstellerblock und Hinweise aus belegten Bausteinen bekommen. Mit dem Zusatz Etiketten und Beipackzettel für 9 € netto liegt für jedes Produkt ein Bogen mit Herstellerangaben und Artikelnummer bei, druckfertig für 70 x 37 mm. Für Teile, die Spielzeug sein könnten, nennen wir das zusätzliche Recht.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Ich drucke nur auf Bestellung. Gilt das trotzdem?
Ja. Auch ein Produkt, das erst nach der Bestellung entsteht, wird in Verkehr gebracht, wenn Sie es gewerblich verkaufen. Die Angaben im Angebot müssen schon vor der Bestellung sichtbar sein (Art. 19 GPSR).
Was ist mit Teilen, die wie Spielzeug aussehen?
Figuren, Fahrzeuge oder Zubehör für Spielzeug können selbst als Spielzeug gelten, wenn sie zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind. Dann gilt die Spielzeugrichtlinie mit CE-Kennzeichnung. Ein Hinweis „kein Spielzeug“ ändert daran nichts, wenn das Produkt erkennbar zum Spielen gedacht ist.
Brauche ich Hinweise zum Material?
Wenn das Material die Sicherheit beeinflusst, ja. Viele Druckkunststoffe werden bei Wärme weich. Ein Hinweis auf Temperaturgrenzen oder darauf, dass ein Teil nicht für Lebensmittel bestimmt ist, gehört dann zu den Sicherheitsinformationen. Für Teile mit Lebensmittelkontakt gilt zusätzlich die Kunststoffverordnung (EU) 10/2011.