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GPSR-Ausnahmen: welche Produkte nicht betroffen sind

Die GPSR gilt für fast alle Produkte, die an Verbraucher gehen, neu wie gebraucht. Ausgenommen sind wenige Gruppen mit eigenem Recht, Antiquitäten und klar gekennzeichnete Reparaturware. Für vieles, was ausgenommen scheint, gilt sie trotzdem.

Stand: 3. Oktober 2026

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Was die Verordnung erfasst

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt für Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, und zwar neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete (IHK Berlin). Voraussetzung ist, dass sie für Verbraucher bestimmt sind oder von ihnen vorhersehbar benutzt werden. Das ist der Normalfall bei allem, was auf Etsy, eBay, Amazon oder in einem Shop für Privatkunden verkauft wird.

Die Ausnahmen

Ausnahme Grundlage Was stattdessen gilt
Antiquitäten Art. 2 Abs. 2 GPSR keine GPSR-Pflichten
Lebensmittel, Futtermittel Art. 2 Abs. 2 GPSR Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Arzneimittel für Mensch und Tier Art. 2 Abs. 2 GPSR Arzneimittelrecht
Pflanzen und lebende Tiere Art. 2 Abs. 2 GPSR eigenes Recht
Produkte, die vor der Verwendung repariert oder aufgearbeitet werden müssen, wenn sie eindeutig so angeboten werden Art. 2 Abs. 3 GPSR keine GPSR-Pflichten für dieses Angebot
Reine Downloads, Software ohne Datenträger Begriff „Produkt“ in Art. 3 GPSR (kein Gegenstand) Verbraucherrecht für digitale Inhalte
Produkte nur für gewerbliche Kunden, die Verbraucher nicht vorhersehbar benutzen Art. 2 Abs. 1 GPSR Arbeitsschutz- und Maschinenrecht
Altbestand, vor dem 13.12.2024 im Einklang mit der Richtlinie 2001/95/EG in Verkehr gebracht Art. 51 GPSR darf weiter verkauft werden

Was oft für eine Ausnahme gehalten wird

Kleine Betriebe. Eine Grenze nach Umsatz oder Größe gibt es nicht, siehe GPSR für Kleinunternehmer.

Handmade und Einzelstücke. Auch ein Unikat ist ein Produkt. Wer es gewerblich verkauft, ist Hersteller, siehe Handmade.

Gebrauchtware. Die Verordnung nennt gebrauchte Produkte ausdrücklich. Nur Antiquitäten und klar gekennzeichnete Reparaturware sind ausgenommen, siehe Gebrauchtware bei eBay.

Produkte mit eigenem Fachrecht. Für Spielzeug, Kosmetik oder Elektrogeräte gilt vorrangig das jeweilige Fachrecht. Die GPSR bleibt für alle Fragen anwendbar, die das Fachrecht nicht regelt, etwa für die Angaben im Online-Angebot nach Art. 19. Ein Spielzeug braucht also beides: CE-Kennzeichnung nach der Spielzeugrichtlinie und die Pflichtangaben im Angebot.

Privatverkauf. Wer gelegentlich eigene Sachen verkauft, ist kein Wirtschaftsakteur und fällt nicht unter die Pflichten. Das ist keine Ausnahme für Produkte, es betrifft den Verkäufer. Wo die Grenze liegt, steht unter Kleinanzeigen und privat verkaufen.

Antiquitäten richtig einordnen

Erwägungsgrund 18 der Verordnung nennt Kunstgegenstände, die ausschließlich zu künstlerischen Zwecken geschaffen wurden, seltene Sammlerstücke von geschichtlichem oder wissenschaftlichem Interesse und Antiquitäten von außergewöhnlichem Alter. Ein gebrauchter Mixer aus den 2010er Jahren gehört nicht dazu, auch wenn es ihn nicht mehr zu kaufen gibt. Eine Kommode von 1890 schon. Dazwischen liegt eine Grauzone, für die es noch keine Rechtsprechung gibt.

Reparaturware klar kennzeichnen

Die Ausnahme für Produkte, die vor der Benutzung repariert werden müssen, greift nur, wenn das Angebot das unmissverständlich sagt. „Gebraucht, mit Gebrauchsspuren“ genügt nicht. Schreiben Sie in Titel und Beschreibung, dass das Produkt defekt ist und so nicht benutzt werden darf.

Wenn Ihr Sortiment gemischt ist

Viele Shops haben einige ausgenommene Produkte und viele, für die die GPSR gilt. Unsere Software ordnet jedes Produkt Ihrer Liste einer Kategorie zu. Digitale Artikel bekommen nur den Herstellerblock, Lebensmittel und Arzneimittel bearbeiten wir nicht, für Spielzeug, Kosmetik und Elektro nennen wir das Fachrecht. Alles andere bekommt Herstellerblock und Warnhinweise aus belegten Bausteinen. Wenn Sie wissen möchten, was davon auf Ihre Produkte zutrifft, laden Sie die Liste hoch: Die Übersicht zeigt je Produkt Kategorie und Status, ab 29 € netto für 25 Produkte.

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Häufige Fragen

Gilt die GPSR für Bücher?

Ja. Bücher sind Produkte im Sinne der Verordnung, eine Ausnahme gibt es für sie nicht. Verlage und Händler nennen deshalb Hersteller und Kontakt, Warnhinweise sind bei einem normalen Buch meist nicht nötig. Amazon KDP und Buchhändler fragen die Angaben inzwischen ab.

Gilt die GPSR für digitale Produkte?

Reine Downloads wie Schnittmuster als PDF oder Druckvorlagen sind nach überwiegender Auffassung keine Gegenstände und damit keine Produkte im Sinne der Begriffsbestimmung in Art. 3 GPSR. Einige Plattformen verlangen trotzdem einen Herstellerblock. Wird aus der Datei ein körperliches Produkt, das Sie verkaufen, gilt die Verordnung für dieses Produkt.

Ich verkaufe Restbestände von 2023. Muss ich die nachkennzeichnen?

Produkte, die vor dem 13.12.2024 im Einklang mit der alten Richtlinie 2001/95/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft werden (Art. 51 GPSR). eBay verlangt für solche Produkte keine zusätzlichen Angaben. Wer selbst herstellt, bringt jedes neu gefertigte Stück aber neu in Verkehr.